19.04.2018 in Veranstaltungen von SPD Bonn
Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron hat mit seinen Thesen wichtige Fragen zur Verbesserung des europäischen Zusammenlebens gestellt. Eine befriedigende Antwort der Bundesregierung steht noch aus - Zeit selbst eine zu finden!
Hierzu wollen die Bonner JuSos und der AK EUROPA der Bonner SPD bei einer öffentlichen Podiums-Diskussion am 27. April 2018 ab 19 Uhr im Erich-Ollenhauer-Haus (Ollenhauerstr. 1; 53113 Bonn) mit folgenden Gäste diskutieren:
Dr. Monika Wulf-Mathies (EU-Kommissarin a.D.),
18.04.2018 in Europa von SPD Bonn
Europaparlament fordert transparente und faire Personalpolitik
Die EU-Kommission soll ihre hochrangigen Beamten künftig in transparenteren Verfahren ernennen. Das fordert das Europäische Parlament in einer Resolution vom Mittwoch, 18. April, zur Einsetzung von Martin Selmayr als Generalsekretär der Kommission.
„Die Besetzung des höchsten Postens in der Verwaltung der EU-Kommission im Schnellverfahren und ohne Ausschreibung unterläuft allen Transparenzstandards, die in einer öffentlichen Behörde nötig sind“, kritisiert Arndt Kohn, Mitglied des Haushaltskontrollausschuss im Europaparlament. „Die EU-Kommission sollte den Ruf der Europäischen Union nicht mit solchen Mauscheleien beschädigen.“
Die Forderung der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nach einer umgehenden Änderung der internen Regeln muss laut der Resolution in zwei Punkten erfolgen: Zukünftig soll die politische Neutralität und die tatsächliche vorausgehende Management-Erfahrung des Generalsekretärs gewährleistet sein. Außerdem soll das Verfahren für die Ernennung des neuen Generalsekretärs neu bewertet werden. Bei einer mittelfristigen Überarbeitung des Beamtenstatuts sollen diese und weitere Änderungen die Regeln transparenter und nachvollziehbarer machen.
17.04.2018 in Europa von SPD Bonn
Entscheidung zu Europawahlen vertagt
"Gut zweieinhalb Jahre, nachdem das Europäische Parlament Vorschläge für eine Verbesserung der Europawahlen verabschiedet hat, konnten sich die Mitgliedstaaten nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen", kritisiert der SPD-Europaabgeordnete Jo Leinen, Ko-Berichterstatter für die Reform des Europawahlrechts. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten hat am Dienstagnachmittag, 17. April 2018, entschieden, die Angelegenheit zu vertagen.
"Um die Neuerungen noch für die Wahlen 2019 wirksam werden zu lassen, ist höchste Eile geboten", sagt Jo Leinen, "Die Regeln für die Wahlen basieren noch immer auf einem Rechtsakt von 1976 und erfüllen nicht die heutigen Ansprüche an eine transparente europäische Demokratie. Es kann nicht sein, dass die Mitgliedstaaten ein Herzensanliegen des Europäischen Parlaments in dieser Weise verschleppen und unter Umständen unmöglich machen.“
17.04.2018 in Europa von SPD Bonn
Rede des französischen Staatspräsidenten im Europaparlament
Zur Rede des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron am Dienstag, 17. April 2018, im Europäischen Parlament erklärt Jens Geier, Vorsitzender der Europa-SPD:
„Wir freuen uns, dass Emmanuel Macron nicht nur eine Rede vor dem Europaparlament in Straßburg gehalten hat, sondern auch mit uns Abgeordneten in eine Diskussion eingestiegen ist. Ein Aufbruchssignal für die Erneuerung der EU, das sich viele von seinem Besuch erhofft hatten, sieht aber anders aus“, sagt Jens Geier.
17.04.2018 in Europa von SPD Bonn
EuGH entscheidet zugunsten von Passagieren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag, 17. April 2018, geurteilt, dass Fluglinien ihren Kunden auch dann eine Entschädigung für Verspätungen schulden, wenn diese aufgrund eines kurzfristigen hohen Krankenstands aufgetreten sind. „Fluglinien versuchen leider immer wieder, sich vor den gesetzlich festgeschriebenen Zahlungen zu drücken. Mit seinem heutigen Urteil macht der EuGH klar: Bei der Fluggastentschädigung gibt es keine Ausreden! Das beweist auch die Effektivität der entsprechenden EU-Verordnung“, so Gabriele Preuß, SPD-Europaabgeordnete und Expertin für Luftfahrt.
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 legt für Verspätungen Entschädigungen fest. Im konkreten Fall hatte das Unternehmen TUIfly im Jahr 2016 Umstrukturierungspläne bekanntgegeben, die die Beschäftigten benachteiligten und zahlreiche Arbeitsplätze gefährdeten. Beim Kabinenpersonal meldeten sich daraufhin viele Beschäftigte krank. Dadurch fielen Flüge aus, und Passagiere machten in der Folge ihre Entschädigungsansprüche geltend. Das Unternehmen betrachtete die Krankmeldungen jedoch als sogenannten wilden Streik, also eine rechtlich nicht vorgesehene Arbeitsniederlegung, und weigerte sich, die Entschädigungen zu zahlen.