14.08.2019 in Bundespolitik von SPD Bonn

Angehörige werden entlastet, Inklusion wird vorangebracht

 

Das Bundeskabinett hat heute das Angehörigenentlastungsgesetz beschlossen. Damit gibt es bald spürbare Verbesserungen in der Sozialhilfe und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
"Viele Angehörige werden vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind", erläutert Sebastian Hartmann, MdB (Bundestagsabgeordneter für Bonn/Rhein-Sieg). "Für viele Angehörige ist das eine große Belastung. Wir wollen das ändern und ihnen den Rücken stärken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können. Dafür hat das Kabinett heute den Weg frei gemacht."

 

14.08.2019 in Kommunalpolitik von SPD Bonn

Lässt die Verwaltung Fördermittel ungenutzt?

 

Der überregionalen Presse war zu entnehmen, dass Bonn und andere Kommunen bisher keine Bundesmittel für Maßnahmen der Schulsanierung abgerufen hätten. „Wir erinnern uns, es gab längeren Streit um die geplante Unterstützung des Bundes für Schulen, die Länder hatten sich wegen der Einflussnahme in Landesangelegenheiten zunächst quer gestellt. Nun ist das so genannte Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) schon länger beschlossen. Kann es da sein, dass die Stadt Bonn noch nichts abgerufen hat,“ fragt sich verwundert die Fraktionsvorsitzende Angelika Esch.

Der klammen Stadt stehen 17,4 Millionen Euro zu. Geld, das wahrlich gut in die Infrastruktur unserer teilweise äußerst maroden Schulen investiert werden könnte. „Hier zeigt sich, wenn das alles so zutrifft, dass in der Verwaltung entweder Personal fehlt, was wir schon länger bemängeln, oder das Personal sich mit den falschen Dingen beschäftigt,“ merkt Esch an. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Stadt sich mit der Akquise von Fördermitteln schwer tut. Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion mittels einer Großen Anfrage nachgehakt.

 

14.08.2019 in Landespolitik von SPD Bonn

Thomas Kutschaty: „Schwarz-gelbe Wohnungspolitik: eine Bilanz des Scheiterns!“

 

Laut Bundeswirtschaftsministerium gibt es in NRW immer weniger Sozialwohnungen. So sei die Zahl 2018 um über 3.000 Wohnungen geschrumpft. Dabei sind in den letzten Jahren nicht nur immer mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung gefallen. Tatsächlich werden seit Regierungsantritt von CDU und FDP in NRW auch immer weniger Sozialwohnungen gebaut. Waren das 2016 noch knapp 9.300 Wohnungen, so sind diese 2018 auf rund 6.200 gesunken. Hierzu erklären Thomas Kutschaty, MdL (Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW), und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jochen Ott:

„Die schwarz-gelbe Wohnungspolitik ist eine Bilanz des Scheiterns. Nicht nur, dass generell viel zu wenig bezahlbarer Wohnraum gebaut wird. Besonders bei den staatlich geförderten Mietwohnungen ist die Entwicklung dramatisch. Hier ist die Zahl der gebauten Wohnungen im Vergleich zu 2016 um 34 Prozent zurückgegangen.

 

13.08.2019 in Landespolitik von SPD Bonn

Dennis Maelzer: „Warum hielt Stamp die Kita-Zahlen über Monate zurück?“

 

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2721 „Warum hält Minister Dr. Stamp die Zahlen über die Entwicklung der Betreuungsplätze in NRW zurück?“ erklärt Dennis Maelzer, MdL (familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW):

„Familienminister Stamp hat die Öffentlichkeit über mehr als vier Monate über die Entwicklung der Betreuungszahlen in den Kitas im Unklaren gelassen. Seit Mitte März waren der Regierung die Zahlen bekannt. Das Ministerium behielt es sich aber vor, erst Ende Juli Ross und Reiter zu nennen. Anfragen der Presse wurden in der Zwischenzeit inhaltlich nicht beantwortet und Journalisten auf eine spätere Veröffentlichung verwiesen.

 

12.08.2019 in Landespolitik von SPD Bonn

Michael Hübner: „Landesregierung entlarvt sich selbst"

 

Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss hat in fast allen Kommunen zu Mehrbelastung geführt

Seit dem 1. Juli 2019 ist das Landesamt für Finanzen in NRW durch ein Gesetz von CDU und FDP zentral dafür zuständig, staatliche Unterhaltsvorschüsse bei säumigen Elternteilen wieder einzutreiben. Die Grundidee dabei: Größere Kapazitäten sollen zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge führen und die Zahlungsforderungen gegen säumige Eltern effektiver verfolgt werden. Das sollte vor allem die Städte und Gemeinden entlasten, die durch die Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss nicht mehr nur für Kinder bis zum 12., sondern nunmehr bis zum 18. Lebensjahr in Vorleistung gehen.

Entgegen vollmundiger Behauptungen der Landesregierung hat die Neuregelung aber in fast allen Kommunen mit eigenem Jugendamt zu einer Mehrbelastung bei den kommunalen Ausgaben geführt. Das geht aus der Antwort von Finanzminister Lutz Lienenkämper auf eine Kleine Anfrage des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Michael Hübner, MdL hervor. Hintergrund dabei ist die Einführung einer sogenannten ,Altfallregelung‘, durch die die Kommunen auf allen Fällen sitzen geblieben sind, die vor dem 1. Juli 2019 registriert worden sind. Noch im April hatte Lienenkämper in einer ersten Antwort jedoch behauptet, dass sich durch die Abwicklung bestehender Altfälle „bei den Kommunen weder Mehraufwand noch […] Mehrkosten“ ergeben hätten. Hierzu erklärt Michael Hübner: