19.05.2018 in Bundespolitik von SPD Bonn

Danke, Heide!

 

Anlässlich des 25. Jubiläums der Wahl von Heide Simonis zur ersten Ministerpräsidentin der Bundesrepublik Deutschland erklären die SPD Parteivorsitzende Andrea Nahles und der Landes- und Fraktionsvorsitzende der SPD Schleswig-Holstein, Ralf Stegner:

„Am 19. Mai 2018 ist es 25 Jahre her, dass der Landtag Heide Simonis zur Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein gewählt hat. Das war ein besonderes Ereignis – für die SPD, aber auch darüber hinaus.

Als der SPD in Schleswig-Holstein vor 30 Jahren der Aufbruch („Zeit zum Aufklaren“) in Schleswig-Holstein gelang, war Heide Simonis von Beginn an dabei – als Finanzministerin im Kabinett von Björn Engholm. Mit ihr wählte der Landtag 1993 zum ersten Mal in der deutschen Geschichte eine Frau zur Ministerpräsidentin. Ein Signal von bundesweiter Bedeutung!

 

16.05.2018 in Bundespolitik von SPD Bonn

Kelber jetzt dienstältester Bonner Bundestagsabgeordneter

 

Kein anderer Abgeordneter hat Bonn je so lange im Bundestag vertreten wie aktuell Ulrich Kelber. Seit dem 1. September 2000 ist der Beueler Bonns Vertreter in Berlin. 2002, 2005, 2009, 2013 und 2017 gewann der Sozialdemokrat jeweils das Direktmandat in der Bundesstadt, obwohl die CDU bei den Parteistimmen teils sehr deutlich vor der SPD lag.

„Dieses Jubiläum macht mich stolz und vor allem dankbar. Es ist eine große Ehre, den Bonnerinnen und Bonner so lange als Abgeordneter dienen zu dürfen. Das hätte ich mir vor 18 Jahren nicht zu träumen gewagt“, erinnert sich Kelber zurück.

 

14.05.2018 in Bundespolitik von SPD Bonn

Andrea Nahles gratuliert Reiner Hoffmann

 

Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles gratuliert dem Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann zu seiner heutigen Wiederwahl mit folgendem Schreiben:

"Zu Deiner Wiederwahl zum Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes gratuliere ich Dir persönlich und im Namen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sehr herzlich.

Euer Bundeskongress steht unter dem Motto „Solidarität, Vielfalt, Gerechtigkeit“. Für diese Ziele streiten wir gemeinsam. Wir wollen für die Menschen gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Gerade in einer Welt, die offensichtlich immer schneller wird, brauchen und wünschen sich die Menschen Planbarkeit und Sicherheit für ihr Leben. Wir streiten gemeinsam für Arbeitsverhältnisse, die unbefristet, sozial abgesichert und tariflich bezahlt sind. Auch neue Formen digital geprägter Erwerbstätigkeit brauchen Absicherung. Prekäre Beschäftigung, egal in welcher Form, wollen wir abschaffen.

 

30.04.2018 in Bundespolitik von SPD Bonn

Aufruf des SPD-Parteivorstandes zum 1. Mai 2018: Vielfalt, Gerechtigkeit und Solidarität – der Mensch im Mittelpunkt

 

Wir rufen die Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands auf, am 1. Mai 2018 gemeinsam mit den Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund für gute Arbeit, Gerechtigkeit und eine solidarische und weltoffene Gesellschaft zu demonstrieren.
 
Vielfalt, Gerechtigkeit und Solidarität - unter diesem Motto ruft der Deutsche Gewerkschaftsbund in diesem Jahr zu den Kundgebungen am 1. Mai auf. 
 
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten steht die Würde des Menschen im Mittelpunkt: frei und gleich an Rechten und selbstbestimmt das eigene Leben gestalten zu können. Das muss auch in der sich rasant wandelnden Arbeitswelt gelten.
 
Ziel der SPD ist und bleibt die Vollbeschäftigung. Alle in unserem Land sollen die Chance auf eine gute Arbeit haben, unbefristet, sozial abgesichert und tariflich bezahlt – auch im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung. Prekäre Beschäftigung, egal in welcher Form, muss zurückgedrängt werden.

 

23.04.2018 in Bundespolitik von SPD Bonn

Beschluss des SPD-Parteivorstands zum §219a

 

In seiner gestrigen Sitzung im Anschluss an den SPD-Bundesparteitag hat der SPD-Parteivorstand folgenden Beschluss gefasst:
 
§ 219a StGB: Recht auf sachliche Information gewährleisten – strafrechtliche Konsequenzen für Ärztinnen und Ärzte wirksam verhindern

Im November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat. Diese Verurteilung zeigt sehr deutlich, dass Ärztinnen und Ärzte auf der Grundlage des aktuellen § 219a StGB strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen, wenn sie sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Das kann und darf nicht sein.