Vorschlag der EU-Kommission zum Verbraucherschutz
Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken begrüßt den Vorstoß der EU-Kommission, Sammelklagen in Europa zu ermöglichen, fordert aber zugleich eine Ausweitung des Anwendungsbereichs. Die Kommission veröffentlicht am Mittwoch, 11. April 2018, ihren Vorschlag zur kollektiven Wahrnehmung von Verbraucherinteressen. Demnach soll es Verbraucherorganisationen künftig möglich sein, vor Gericht gegen unlautere Händler im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorzugehen.
„Der Vorschlag geht in die richtige Richtung“, sagt Tiemo Wölken, Mitglied im Rechtsausschuss. „Wir können noch so gute Verbraucherschutzgesetze erlassen – solange es kein wirksames Instrument gibt, um Rechte auch effektiv gerichtlich durchzusetzen und Parallelverfahren zu vermeiden, laufen sie ins Leere. Insofern bedeutet der Vorschlag ein deutliches Plus beim Verbraucherschutz. Allerdings ist es bedauerlich, dass der Anwendungsbereich auf Verbraucher beschränkt ist. Wir brauchen nicht nur einen besseren Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger – etwa Landwirte, die von unerlaubten Chemikalieneinträgen in Agrarflächen betroffen sind, oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber Gesundheits- oder Sicherheitsstandards missachten. Hier werden wir auf eine Ausweitung drängen.“