Evelyne Gebhardt: "Verbraucher profitieren von längerer Gewährleistung"

Veröffentlicht am 22.02.2018 in Europa

Parlamentsausschuss stimmt für neue Regeln beim Kauf mangelhafter Produkte

Beim Kauf mangelhafter Ware könnten Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland bald bessere Gewährleistungsrechte zustehen. Entsprechende Regelungen zur Angleichung von Verbraucherrechten innerhalb der Europäischen Union hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am Donnerstag, 22. Februar 2018 beschlossen.

“Mit den neuen Bestimmungen soll die Frist für die Umkehr der Beweislast zugunsten des Verbrauchers von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate verlängert werden. Diese Frist soll auch für gebrauchte Produkte gelten, wenn der Verbraucher nicht die Möglichkeit hatte, das gekaufte Produkt vor Ort zu besichtigen“, sagt die Verbraucherschutzexpertin der SPD im Europäischen Parlament, Evelyne Gebhardt. „Außerdem soll die bestehende zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist während der Zeitdauer der Reparatur eines Produktes durch den Händler entsprechend ausgesetzt werden. Mit der Verlängerung dieser beiden Fristen sorgen wir für eine echte Stärkung der Verbraucherposition gegenüber dem Handel.“

Trotz dieser Errungenschaften hat die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Evelyne Gebhardt, auch Kritikpunkte am abgestimmten Text. „Das Europäische Parlament hat die Chance verpasst, Verbraucherrechte für mehr Nachhaltigkeit und insbesondere für eine längere Lebensdauer von Produkten auf den Weg zu bringen.“ So war etwa die Forderung der Sozialdemokraten nach einer Herstellergarantie für die zu erwartende Lebensdauer von Elektrogeräten nicht mehrheitsfähig.

„Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament muss sich endlich auch der Europäische Ministerrat auf einen Text zu den neuen Gewährleistungsrechten einigen“, kritisiert Evelyne Gebhardt das Tempo der Mitgliedstaaten. „Ansonsten laufen wir Gefahr, das Gesetzgebungsvorhaben in der laufenden Wahlperiode nicht mehr beenden zu können.“

Der Rat muss sich jetzt auf eine gemeinsame Position aller 28 Mitgliedstaaten einigen, damit der Bericht in Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und EU-Kommission gehen kann.

 
 

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